Informationen zur Zertifizierung von Präventionskursen nach §20 SGB V
Vorteile der Zertifizierung als Präventionskurs
Eine Zertifizierung von Präventionskursen im Handlungsfeld „Förderung von Stressbewältigungskompetenzen“ nach Leitfaden Prävention hat sowohl für dich Kursleitung als auch für Teilnehmende zahlreiche Vorteile. Sie stellt sicher, dass Inhalte qualitativ hochwertig, fachlich fundiert und nachhaltig wirksam sind. Gleichzeitig erhöht sie die Attraktivität des Angebots und schafft Vertrauen. Die folgenden Punkte zeigen dir, warum sich eine Zertifizierung besonders lohnt:
Qualitätssicherung
Höhere Glaubwürdigkeit und Qualitätssicherung durch geprüfte Standards
Kostenerstattung
Möglichkeit der Kostenbezuschussung durch Krankenkassen (attraktiver für Teilnehmende)
Wettbewerbsvorteil
Bessere Vermarktungschancen und Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht zertifizierten Angeboten
Zusatzqualifikation nach §20 SGB V
Einige meine Kurskonzepte sind als Gesundheitskurs online und in Präsenz für alle Krankenkassen zertifiziert. Nach Einweisung bist du bei fachlicher Eignung als Kursanbieter*in (GKV) berechtigt, Präventionskurse im Handlungsfeld „Förderung von Stressbewältigungskompetenzen“ nach § 20 SGB V durchzuführen.
Dauer der Zertifizierung
Kurs-Konzepte sind seitens der Zentralen Prüfstelle Prävention jeweils für 3 Jahre zertifiziert. Änderungen im Rahmen einer Modernisierung des Konzeptes oder der Umsetzung von neuen gesetzlichen Anforderungen können eine Re-Zertifizierung und Nachschulung innerhalb von 3-6 Jahren notwendig machen.
Voraussetzungen
Allgemein
Es sind keine Vorerfahrungen zur Teilnahme an der Einweisung ins Kurskonzept notwendig, jedoch ist eine vorherige Erfahrung oder zusätzliche Qualifikation in der Anleitung von Gruppen und Kursen im psychosozialen Bereich aus meiner Sicht sinnvoll.
Zur Kostenerstattung von Kurskosten durch die Krankenkasse
Es ist nach der Einweisung in das Konzept möglich, es als Präventionskurs im Handlungsfeld „Förderung von Stressbewältigungskompetenzen“ mit Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen durchzuführen. Hierfür ist ein zweistufiges Prüfungs-Verfahren bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) notwendig:
Informationen zum Prüfprozess (ZPP)
1. Teil: Kompetenzprüfung
Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) prüft zunächst, ob du die Qualifikationen/Mindeststandards für das Handlungsfeld „Förderung von Stressbewältigungskompetenzen“ erfüllst. Ist dies erfolgt, kannst du einen Kurs im Handlungsfeld anmelden.
Bitte prüfe selbständig in Rücksprache mit der ZPP, ob du die Qualifikationen/Mindeststandards erfüllst. Hierauf haben der Erwerb und eine Einweisung in meine Konzepte keinen Einfluss und ich kann keine Aussage zum Erfolg oder Nichterfolg deiner Zertifizierung für das Handlungsfeld treffen.
2. Teil: Prüfung der Einweisung
Bei der Kursanmeldung reichst du das Zertifikat als Nachweis über die Einweisung ein, um deinen Kurs auf Basis des standardisierten, zertifizierten Konzeptes (das Konzept ist jeweils vollständig bei der ZPP hinterlegt) anzumelden.
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